Inkasso im Inland
Wir bieten Ihnen individuelle Leistungen zu überzeugend günstigen Konditionen, die wir Ihnen gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstgespräches vorstellen.
Die entstandenen Inkassokosten sind ein Teil des Verzugsschadens, für die der säumige Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB aufzukommen hat.
Wir machen diesen Schaden selbstverständlich für Sie bei Ihrem Schuldner geltend.
Inkasso im Ausland
Auch hierfür bieten wir Ihnen individuelle Leistungen zu Konditionen, die wir im Einzelfalle zuvor gemeinsam abstimmen.