Inkasso

Es lohnt sich immer, einer offenen Forderung nachzugehen!
Denn merkt ein säumiger Zahler, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen braucht, wird er schnell seine Methodik „verfeinern“.

Oftmals haben wir gesehen, dass – gerade kleine Unternehmen – zahlungsunfähig wurden, da ihre Auftraggeber nicht gezahlt haben.
Das sollte bereits im Vorfeld möglichst vermieden werden.

Wir übernehmen gerne für Sie:

  • Das Mahnwesen durch wiederholte briefliche, persönliche oder telefonische Aufforderungen
  • Die Information des Schuldners über die möglichen juristischen Folgen seiner Säumigkeit (Klage, Pfändung, etc.)
  • Die Veranlassung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • Das Herbeiführen einer Zwangsvollstreckung durch Pfändung mit Unterstützung der Vollstreckungsorgane
  • Das Aushandeln von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen
  • Die Überwachung der Zahlungsunfähigkeit über Jahre bei zahlungsunfähigen Schuldnern
  • Die Ermittlung der Adressen von Schuldnern, wenn diese unbekannt verzogen sind

 

In einem persönlichen Gespräch können wir gerne klären, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen, was es zu verbessern gilt und wie Ihre Forderungen doch noch realisiert werden können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, unsere Kontaktinformationen finden Sie hier.